Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen. Im Amtsdeutsch heißt die Kfz-Abmeldung übrigens Außerbetriebsetzung. Bis zum Jahr 2007 wurde noch zwischen einer vorübergehenden und einer endgültigen Stilllegung unterschieden. Diese Unterscheidung gibt es heute nicht mehr. Ein Fahrzeug hat heutzutage entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt". Mit der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs wird das Kennzeichen entstempelt und es erlischt die Steuer- und Versicherungspflicht.

Wo kann man das Fahrzeug abmelden?
Die Abmeldung des Autos wird bei der örtlichen Zulassungsstelle vorgenommen. Anders als bei der Anmeldung Ihres Autos können Sie für die Abmeldung zu jeder Zulassungsstelle in Deutschland gehen. Sie können also auch in einer anderen Stadt Ihr Auto beim Straßenverkehrsamt abmelden und damit außer Betrieb setzen lassen. Die Zulassungsstelle ist entweder im Rathaus oder im Bürgerbüro angesiedelt. Viele Städte bieten mittlerweile auch Bürgerbüros oder ähnliche Einrichtungen an, die den Abmelde-Prozess unkompliziert durchführen.
Die Außerbetriebsetzung kann auch durch eine andere Person vorgenommen werden. Es kann also auch ein Vertreter (z. B. ein Autohändler) beauftragt werden. Eine schriftliche Vollmacht wird dafür nicht benötigt.
Benötigte Unterlagen für die Abmeldung vor Ort
Wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort außer Betrieb setzen möchten, sollten Sie darauf achten, alle notwendigen Dokumente parat zu haben. Für die Abmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Die bisherigen Nummernschilder des Fahrzeugs
- Bei einer Verschrottung: Ein Verwertungsnachweis (diesen erhalten Sie von dem anerkannten Verwertungsbetrieb, bei dem Sie das Fahrzeug entsorgt haben). Dies gilt nur bei einer Verschrottung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Falls Sie das Auto nicht persönlich abmelden: Eine Vollmacht mit allen relevanten Fahrzeugdaten sowie Ihrem Namen und Ihrer Unterschrift. Meistens empfiehlt es sich, der beauftragten Person zusätzlich eine Kopie des Personalausweises mitzugeben.
Die Kfz-Abmeldung ist auch online möglich
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Anstelle des Besuchs bei der Zulassungsbehörde ist es auch möglich, ein Auto online abzumelden. Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) haben Sie die Möglichkeit, Online-Anträge im Bereich Kfz-Zulassung bequem von zu Hause aus zu stellen.
Allerdings ist dieser Vorgang mit einigen Voraussetzungen verknüpft: Das Auto muss nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sein. Außerdem ist ein Personalausweis mit Online-Funktion (E-Personalausweis) nötig, um die Identität online nachweisen zu können. Dazu ist ein Ausweis-Lesegerät oder ein geeignetes Smartphone notwendig. Bezahlt wird ebenfalls online per Kreditkarte (Mastercard oder Visa) oder Giropay. Bei der Online-Abmeldung werden der Zulassungsstelle per App versteckte Sicherheitscodes übermittelt, die sich auf den Stempelplaketten und auf der Zulassungsbescheinigung Teil I befinden. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Abmeldung des Autos per Post bestätigt.
So geht: Kfz Online abmelden mit i-Kfz
Wer informiert das Finanzamt und die Kfz-Versicherung?
Der Rest der Abmeldung geht ziemlich unbürokratisch über die Bühne: Die Meldung an das Finanzamt und die Kfz-Versicherung erfolgt automatisch durch die Zulassungsbehörde. Dennoch gilt: doppelt gemoppelt hält besser. Der Versicherungsvertrag wird durch die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs übrigens nicht automatisch beendet. Er geht vielmehr für die folgenden 18 Monate in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, während derer weiterhin Versicherungsschutz besteht. Dies betrifft die Kfz-Haftpflicht und - sofern abgeschlossen - die Teilkaskoversicherung. Das Auto darf während dieser Phase allerdings nicht außerhalb des privaten Abstellplatzes genutzt oder im öffentlichen Raum abgestellt werden.
Wird das Fahrzeug innerhalb der 18 Monate erneut zugelassen, gilt der Versicherungsschutz wieder uneingeschränkt. Für die Wiederzulassung muss bei der Versicherung eine neue Versicherungsbestätigung beantragt werden. Wird das Fahrzeug innerhalb der 18 Monate nicht erneut zugelassen, erlischt der Versicherungsvertrag nach Ablauf dieser Frist automatisch, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf.
Kosten der Außerbetriebsetzung
Die Gebühren für eine Pkw-Abmeldung variieren je nach Ort und Bundesland. Die genauen Kosten finden sich in der Regel auf der Internetseite der zuständigen Behörde. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der anfallenden Gebühren auf Basis der bundesweiten Regelungen:
| Art der Abmeldung | Verwaltungsgebühr |
|---|---|
| Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde | 16,80 EUR |
| Abmeldung des Fahrzeugs über ein Online-i-KFZ-Portal | 2,70 EUR |
Kennzeichenreservierung und Fahrten nach der Abmeldung
Fahrzeuge, die ein Kennzeichen führen und außer Betrieb gesetzt werden, behalten nicht automatisch ihr Kennzeichen. Wollen Sie die Schilder erneut verwenden, sollten Sie diese direkt reservieren lassen. Auf Wunsch kann bei der Außerbetriebsetzung das Kennzeichen für das Fahrzeug reserviert werden, damit es im Falle der Wiederzulassung des Fahrzeugs wieder zugeteilt werden kann. Ebenso besteht die Möglichkeit, das Kennzeichen für den bisherigen Fahrzeughalter zu reservieren, damit eine Zuteilung für das Folgefahrzeug erfolgen kann.
Falls Sie das Fahrzeug nur kurzfristig abmelden wollen, können Sie das alte Kennzeichen für die Wiederzulassung reservieren. Die Geltungsdauer für diese Reservierung beträgt in der Regel 12 Monate. Bitte beachten Sie regionale Besonderheiten: Beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) kann dies beispielsweise nur für Hamburger Kennzeichen (mit HH) vorgenommen werden und ist gebührenpflichtig.
Nach dem Abmelden müssen die Prüf-Plaketten der Kennzeichen (TÜV bzw. HU und Abgasuntersuchung) sowie die Plakette mit dem Dienstsiegel der Zulassungsbehörde unkenntlich gemacht werden. Nach der Abmeldung darf mit dem Fahrzeug und den bisher zugeteilten Kennzeichenschildern bis zum Ablauf des Tages der Abmeldung eine Fahrt durchgeführt werden, wenn sie von der Kfz-Versicherung abgedeckt ist. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und einem angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24 Uhr durchgeführt werden. Dabei müssen die Kennzeichen fest am Fahrzeug angebracht sein.

Wichtige Tipps für den Autoverkauf
Wer sein Auto verkaufen will, kann überlegen, es angemeldet zu lassen, um dem potenziellen Käufer eine Probefahrt zu ermöglichen. Allerdings sollte dann im Kaufvertrag rechtssicher geregelt werden, wer die Abmeldung übernimmt. Wer ganz sicher gehen will, dass mit seinem Versicherungsschutz kein Schindluder getrieben wird, sollte das Auto ausschließlich im abgemeldeten Zustand verkaufen. Anderenfalls flattern, solange bis der neue Besitzer das Fahrzeug auf seinen Namen anmeldet, Bußgeldbescheide und andere Strafzettel in den Briefkasten des Verkäufers. Baut der Käufer einen Unfall, kann der Verkäufer zudem bei der Kfz-Versicherung in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft werden.
Doch auch wenn der schlechteste Fall eingetreten ist und der Wagen ohne vorherige Abmeldung übergeben wurde, kann die Stilllegung erzwungen werden. Bei unvollständigen oder nicht zutreffenden Angaben zum Erwerber muss der bisherige Halter eine Eidesstattliche Versicherung über den Verkauf abgeben. Der Fahrzeughalter muss dann mit seinem Personalausweis zur Zulassungsstelle. Nach drei Monaten kann die Behörde dann die Außerbetriebsetzung offiziell einleiten. Die Kosten dafür trägt der Fahrzeughalter, und sie fallen deutlich höher aus als bei einer regulären Abmeldung. Eine rückwirkende Abmeldung ist in keinem Fall möglich.